Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Vertrags- und Vergabeordnung für
Bauleistungen Teil B (VOB/B), sowie die nachstehende Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
1.1. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.3. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.
2. Angebots- und Entwurfsunterlagen
2.1. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor.
2.2. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung eines Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
3. Lieferung, Verzug
3.1. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Transportgefahr.
3.2. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers und bei Nichtlieferung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen.
4. Preise
4.1. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des
Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzliche in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Dekorarbeiten und dergleichen sowie für Materialänderungen.
4.2. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
4.3. Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/oder Material-Preiserhöhungen, Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.
4.4. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.
4.5. Bei genehmigter Rücknahme von Übermengen entsteht 15% Bearbeitungsgebühr.
5. Zahlung
5.1. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährungen grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug fällig.
5.2. Die Annahme von Wechseln erfordert die Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die Diskont- und Wechselspesen.

5.3. Ab Fälligkeit der Forderung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.4. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
5.5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragsspesen abzurechnen.
6. Mängelrüge, Gewährleistung
6.1. Erkennbare Mängel oder Falschlieferungen sind unverzüglich dem Auftragnehmer nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort anzuzeigen. Im Übrigen beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Liegt ein Mangel oder eine Falschlieferung vor, so kann der Auftraggeber, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nur Nachlieferung der beanstandeten Ware verlangen. Führt die Nachlieferung nicht zur
Behebung der Mängel, ist der Auftraggeber zur Minderung oder Wandlung berechtigt.
Weitergehende Ansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit. Für Farbabweichungen bei Bestellung und Nachbestellung von Keramikbelägen übernehmen wir keine Haftung. Farbabweichungen
zwischen besichtigten und gelieferten Fliesen oder Natursteinen sind nicht reklamierbar.
Für Farbabweichungen zwischen Fugenmaterial und Silikon wird keine Haftung übernommen. Ausführung der Bodenverlegearbeiten nach VOB Teil B + C.
6.2. Silikonfugen sind Wartungsfugen und sind somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des
Auftragnehmers.
7.2. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gesetzlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
erlöschen alle Verfügungsrechte des Auftraggebers.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort
8.1. Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber eingetragener Kaufmann ist.
8.2. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.
8.3. Ist der Auftraggeber nicht eingetragener Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers.
9. Hinweis zur Aufbewahrung von Rechnungen
9.1. Auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht der Rechnung von Privatpersonen weisen wir hin.

 

 

 

Öffnungszeiten:

Fliesenstudio:
Mo – Fr:          10.00 – 16.00 Uhr
Do:                  10.00 – 19.00 Uhr
Sa:                    8.00 – 12.00 Uhr

Verlegung:
Mo – Do:           8.00 – 16.00 Uhr
Fr:                     8.00 – 12.00 Uhr

Fliesen Salvia & Käser
GmbH & Co. KG

Ruppertswies 10
85092 Kösching
Tel.: 08456 806380
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